Das Landratsamt Regen als untere Denkmalschutzbehörde ist im Bereich des Landkreises für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes bei Bau- und Bodendenkmälern zuständig. Neben einer umfassenden Beratungstätigkeit reicht das Aufgabengebiet von der Durchführung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisverfahren bis zur Bearbeitung von Zuschussanträgen. Regelmäßig werden in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Kreisheimatpfleger Denkmalsprechtage abgehalten.