Die GEMA (= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, die für die Musikbranche die Urheberrechten vertritt. Sie betreibt das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Abgabepflichtig ist automatisch jeder, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, z. B. im Rahmen von Veranstaltungen.
Im Umgang mit der GEMA kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Die ausführliche Homepage der
GEMA hält alle Informationen, Formulare etc. bereit. Im folgenden sollen einige wenige Aspekte herausgegriffen werden.
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen, die in das von der GEMA vertretene Repertoire eingreifen bei der GEMA meldepflichtig. Die Beweislast (falls nur gemafreie Musik aufgeführt wird) bzw. die Meldepflicht liegt beim Veranstalter. Es macht keinen Unterschied, ob Profis oder Amateure als Musiker auftreten.
Die GEMA empfiehlt folgende Vorgehensweise:
- a) Melden der geplanten Musiknutzung vor der Veranstaltung.
- b) Bezahlung der GEMA-Rechnung.
- c) Einsenden einer Musikfolge der aufgeführten Werke.
Bei der Veranstaltungsmeldung sind die Art der Veranstaltung, der Veranstaltungsraum (inkl. Raumgröße) und das Eintrittsgeld anzugeben. Diese Parameter sind Grundlage für die Berechnung der GEMA-Gebühr. Von der GEMA gibt es hierzu ein Melde-Formular. Die GEMA-Gebühr kann man anhand der Tariflisten auch selbst ermitteln. Die Musikfolge ist von den ausführenden Musikern auszufüllen
In vielen Fällen gibt es reduzierte Tarife. Der Nachlass beträgt in der Regel zehn bis 20 Prozent. Die Rabatte gelten zum Beispiel für Mitglieder von Nutzervereinigungen, Berufsvertretungen und anderen Verbänden, mit denen die GEMA sogenannte Gesamtverträge abgeschlossen hat. Speziell sei hier auch auf den Sozial- und Kulturtarif hingewiesen Die Bezirksdirektion berät auf Anfrage.
GEMA - Bezirksdirektion München
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Postfach 80 06 20, 81606 München
Tel. 089 48003-01, Fax 089 48003-940
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